Haftpflichtschaden
Haftpflichtschadengutachten
Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gem. § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.
Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
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Für Sie ist es wichtig, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Das Gutachten gibt Auskunft über Art und Umfang des Schadens sowie über die Schadenhöhe. Sie erhalten sämtliche Informationen über den Reparatur- und Wiederbeschaffungsaufwand. Auch die Höhe einer eventuellen Wertminderung sowie die Nutzungsausfallentschädigung wird im Gutachten genannt. Nach der Beauftragung erstellen wir für Sie ein Gutachten unter Berücksichtigung der oben benannten Punkte. Nur jetzt ist es möglich, Ihre Ansprüche zu sichern und eine schnelle Schadenabwicklung zu erreichen. Von den Schäden werden detaillierte Lichtbilder gefertigt. Kleinste Kratzer werden mit dem Mikroskop festgehalten, um Ihre Ansprüche zu sichern. Die Ausarbeitung der Gutachten erfolgt unter Zuhilfenahme aktualisierter Datenbänke. Üblicherweise erfolgt die Versendung des Gutachtens am nächsten Werktag. Es besteht die Möglichkeit, das Gutachten auch per E-Mail zu bekommen. Insbesondere kann der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt ohne Zeitverzug Ihre Ansprüche noch am gleichen Tage bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einreichen. Die somit beschleunigte Abwicklung führt zu einer verkürzten Schadenbearbeitung.
Übrigens, bei einem fremdverschuldeten Schaden ist der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.
Denken Sie daran:
- Sie haben die freie Wahl des Gutachters.
- Sie haben die freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
- Sie können den Schaden reparieren lassen oder auch nicht.
- Sie können bei Nichtreparatur den errechneten Geldbetrag (ohne MwSt.) erhalten.
- Sie haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Totalschaden Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.
- Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder auf einen Geldersatz (Nutzungsausfall)
Und, damit Sie alle Ansprüche auch ordnungsgemäß durchsetzen können, haben Sie den Anspruch auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Auch die Kosten für den Rechtsanwalt werden bei einem unverschuldeten Unfall von dem Unfallgegner erstattet. Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwaltes behilflich.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an.